Informationen für Arbeitnehmer

Wenn bei den nachfolgenden Ausführungen für sie persönlich wichtige Aspekte unberücksichtigt bleiben, sie einer besonderen Berufsgruppe oder einem Tarifvertrag angeschlossen sind, sprechen sie uns bitte unbedingt an. Wir helfen mit individuellen Berechnungen, der Beantwortung von spezifischen Fragen und allem, was ihnen das Thema näher bringt.


Welche Förderungen erhalte ich?

Arbeitgeberförderung

Mein Arbeitgeber zahlt mir seit dem 01.01.2019 für neu abgeschlossene oder mit Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis übernommene/fortgeführte bAV-Verträge einen laufenden monatlichen Zuschuss von 15% zu meinem Beitrag. Bei Nichtinanspruchnahme von vermögenswirksamen Leistungen, wird der hierfür vorgesehene Arbeitgeberanteil i.d.R. zusätzlich als Festzuschuss zur bAV gezahlt.

Diese Zuschüsse sind während der gesamten Vertragsdauer steuer- und sozialversicherungsfrei. Der prozentuale Zuschuss wird gewährt, wenn der Arbeitgeber selbst durch die Entgeltumwandlung eine Ersparnis aus der Sozialversicherung erzielt. Eine Besserstellung durch meinen Arbeitgeber oder einen gültigen Tarifvertrag ist jederzeit möglich!

Steuern und Abgaben während der Vertragsdauer – Steigerung des Gesamtergebnisses

Während der gesamten Vertragsdauer bleiben alle Beiträge, Zuschüsse und eventuell geleistete Sonderzahlungen steuer- und abgabenfrei. So können, im Gegensatz zu nettofinanzierten Sparformen, wie private Rentenversicherungen oder Sparpläne, auch auf den Teil der Beiträge, der aus ersparten Steuern und Abgaben besteht, Erträge erwirtschaftet werden. Dies kann im Vergleich zu privat finanzierten Sparformen regelmäßig zu einem verbesserten Gesamtergebnis führen.

Was passiert, wenn…

…ich arbeitslos werde?
Sollte ich arbeitslos werden, wird der Vertrag auf mich übertragen. Ich bin dann der neue Versicherungsnehmer. Es gibt nun drei Möglichkeiten:

  1. Den Vertrag in unveränderter Form privat weiterführen. Das heißt, ich spare von meinem Arbeitslosengeld monatlich den vereinbarten Gesamtbeitrag in gleicher Höhe weiter.
  2. Den Gesamtbeitrag auf den Betrag reduzieren, den ich mir leisten kann oder will.
  3. Den Vertrag ruhen lassen. Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Die vereinbarten Leistungen reduzieren sich nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf den Wert, der aus der bisherigen Beitragszahlung entstanden ist. Hierzu wir eine Nachtragspolice erstellt. Der Vertrag läuft dann auf reduziertem Niveau weiter, ohne dass ich Beiträge zahle. Habe ich einen neuen Arbeitgeber, so kann ich den Vertrag wieder fortführen (bitte die Bedingungen des Versicherers beachten).

 …ich den Arbeitgeber wechsel?
Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, habe ich auch dort einen rechtmäßigen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Daher gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Mein neuer Arbeitgeber tritt an die Stelle meines vorherigen Arbeitgebers und übernimmt den Vertrag. Darüber muss ich mit dem neuen Arbeitgeber sprechen.
  2. Mein neuer Arbeitgeber hat einen anderen Versicherer als Partner. Das Recht den Versicherer zu wählen steht dem Arbeitgeber zu. In diesem Fall übernimmt seine Versicherungsgesellschaft den Übertragungswert aus meinem Vertrag unter ihrem Namen und führt diesen Vertrag dann fort. (Portabilität).

…mein Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss?
Die Direktversicherung ist auch bei einer Insolenz geschützt: Ihre Ansprüche aus dem Bezugsrecht richten sich nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen das Versicherungsunternehmen.

…wegen Krankheit die Lohnfortzahlung endet (i.d.R. nach Ablauf von sechs Wochen)?
Sofern wegen einer Krankheit oder in Folge eines Unfalls die Lohnfortzahlung endet, ruht mein Vertrag vorerst. Entweder werden

  1. ab dem Wegfall der Lohnfortzahlung bis zur Gesundschreibung keine Beiträge entrichtet und der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, oder
  2. ich spare den Vertrag während dieser Zeit privat weiter. Dies muss ich meinem Arbeitgeber anzeigen.

…ich in Elternzeit / Mutterschutz gehe?
Auch in der Elternzeit oder im Mutterschutz gibt es einfache Regelungen:

  1. ich kann den Vertrag für die Dauer der Elternzeit / des Mutterschutzes ruhen lassen; es werden also keine Beiträge gezahlt.
  2. ich spare den Vertrag privat weiter. Auch hierüber muss ich meinen Arbeitgeber informieren.

…ich das Rentenalter erreicht habe?
Jetzt beginnt endlich die Auszahlung. Dabei kann ich wählen, ob

  1. ich eine lebenslange Altersrente beziehen möchte. Es wird die Altersrente gemäß des Versicherungsvertrages zuzüglich aller erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt, lebenslang, egal wie alt ich werde. Oder
  2. ich wähle eine einmalige Kapitalabfindung. Diese ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und errechnet sich aus den gezahlten Bruttobeiträgen und den erwirtschafteten Überschüssen und Wertentwicklungen.

Da in der Ansparzeit erhebliche Vorteile durch das Sparen von Steuern und Sozialabgaben entstehen, wird die Auszahlung individuell versteuert (geregelt in §22 Nr. 5 EStG); man spricht hier von einer nachgelagerten Besteuerung. Wenn ich gesetzlich krankenversichert bin, werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig!
Steuern und /oder Abgaben werden nur auf den Teil der Renten- oder Kapitalabfindungen fällig, der oberhalb der gesetzlich festgelegten,  jährlich steigenden Freibeträge liegt. So bleibt z.B im Jahr 2021 bereits eine Rente von monatlich 164.- € abgabenfrei.

…ich vor Eintritt des Rentenalters sterbe?
Meine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen, also mein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder (§32 EStG) oder nichteheliche Lebensgefährten mit einem gemeinsamen Hausstand, erhalten eine Todesfallleistung aus der Versorgung.

Wichtig: lebe ich mit einem/r nichtehelichen Lebensgefährten/-in zusammen, muss ich dies anzeigen! Ist keine unterhaltspflichtige Person vorhanden, wird ein Sterbegeld ausgezahlt.

…ich während des Rentenbezugs sterbe?
Meine Altersrente wird an meine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt. Habe ich eine Rentengarantiezeit vereinbart, so wird die Rente entsprechend der Garantiezeit gezahlt (Beispiel: ich habe 20 Jahre Rentengarantie vereinbart: die Rente wird 20 Jahre gezahlt, auch wenn ich versterbe). Tarifabhängig wird eine Todesfallleistung aus dem Restkapital an die Bezugsberechtigten in Form einer lebenslangen Rente bezahlt. Dieser Rente liegt ein Kapital abzüglich ab Rentenbeginn bereits gezahlter Gesamtrenten zugrunde.

…ich ALG II (Hartz IV) beziehen muss?
Wenn ich oder mein Partner von ALG II betroffen sind, bleiben meine Rentenansprüche aus der Entgeltumwandlung bestehen.Im Gegensatz zu privatem Vermögen oder privaten Vorsorgeverträgen sind die Rückkaufswerte von Betriebsrentenverträgen für den Staat und andere Gläubiger unantastbar. Auch werden die Beiträge zu einer Entgeltumwandlung nicht zum anrechenbaren Einkommen einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft gezählt. Sie werden bei der Berechnung des Haushaltseinkommens nicht berücksichtigt, da sie der Verfügungsmacht des Arbeitnehmers entzogen sind.

Welche Kosten entstehen für mich?
Natürlich fallen für die Antragsbearbeitung, die Beratung, die Einrichtung und die laufende Verwaltung des Versicherungsvertrages Kosten an. Die Kosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in die laufenden Prämien eingerechnet. Die Gesamtkostenquote sowie die Aufteilung der Kosten entnehmen sie den spezifischen Produktinformationen des Versicherers. Die zur Kostendeckung verwendeten Prämien/Beitragsteile bilden keinen Kapitalwert. Insbesondere bei einer vorzeitigen Auflösung bzw. Prämienfreistellung des Versicherungsvertrages in den ersten Jahren kann es zu wirtschaftlichen Nachteilen kommen, da der vorhandene Wert der Versicherung (Rückkaufswert) nicht gleich der Summe der eingezahlten Prämien ist. Alle laufend anfallenden Kosten sind im Angebot des Versicherers berücksichtigt.

Verfügungsbeschränkung!
Die Direktversicherung dient der Altersversorgung und kann von der versicherten Person weder abgetreten noch beliehen werden. Nach einem Ausscheiden kann der Vertrag i.d.R. nicht gekündigt und der Rückkaufswert nicht in Anspruch genommen werden. Der Vertrag wird in beitragsfreier Form fortgeführt. Der Bezug der Leistung (Kapitalabfindung oder lebenslange Rentenzahlung) kann frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.