Informationen für Arbeitgeber

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Haftungsrisiken – nein danke!

Wir stellen Ihnen nachfolgend dar, wie wichtig eine Versorgungsordnung für Ihr Unternehmen ist, warum sie sich als Arbeitgeber dadurch schützen und wie sinnvoll und vorteilhaft klare Regeln für Ihre Mitarbeiter sind.

Fehlt die Versorgungsordnung drohen Risiken:
Liegt keine Versorgungsordnung vor, birgt das für Arbeitgeber die Gefahr, gegen arbeitsrechtliche Normen und den Grundsatz der Gleichbehandlung zu verstoßen. Die Einführung und somit neue Normen des BRSG verändern ggfs. die bisher im Unternehmen geltenden Regeln. Da im Kontext des Arbeitsrechts Unklarheiten in der Regel zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden, können unrichtige oder gar nicht vorhandene Regelungen zur betrieblichen Versorgung zu erheblichen finanziellen Risiken für Arbeitgeber führen.

 

Was im Gesetz geregelt ist: 
Der Gesetzgeber – z.B. BetrAVG, AEV oder EKStG –   gibt nur einen (Mindest-) Rahmen vor. Demnach entscheiden die Arbeitsvertragsparteien – Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ggfs. Betriebsrat – wie die bAV konkret ausgestaltet wird.

Was nicht im Gesetz geregelt ist:
Wird eine bAV eingeführt, sind normalerweise folgende Regelungen zu treffen:

• Die Festlegung des Durchführungsweges

• Die monatliche Höhe der Entgeltumwandlung

• Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen die Dotierungshöhe

• Die Zusagearten

• Die Leistungsarten

• Die Voraussetzungen für den Bezug von Versorgungsleistungen

• Die Fortführung / Portabilität zu mitgebrachten Bestandsverträge

• Regelungen für entgeltfreie Beschäftigungszeiten

Für das Unternehmen aber auch für die Mitarbeiter ergeben sich darüber hinaus Vorteile, wenn der Versorgungsträger und der Berater konkret in der Versorgungsordnung benannt sind. Sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der bAV können somit rechtssicher, schnell und unbürokratisch gelöst werden. Schaffen Sie Rechtssicherheit für sich und Transparenz für Ihre Mitarbeiter.

Versorgungsordnungen stellen die vertragliche Basis der betrieblichen Altersversorgung dar. Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie mit unserem Kooperationspartnermodell